Nutzungsbedingungen der Dienste

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Bitte beachten Sie, dass sich die hier hinterlegten Nutzungsbedingungen praktisch jederzeit ändern können!

Contents

Einführung

Nutzungsbedingungen für Dienste sind weder klar definiert noch gesetzlich geregelt. Es gibt praktisch keine Rechtssprechung oder Präzendenzfälle, alle machen mehr oder weniger was sie wollen. Es werden derzeit auch erste ernsthafte Versuche unternommen, verbindliche Nutzungsbedingungen und Lizenzen für Geodaten und Geodienste zu erarbeiten. Diese Seite zeigt einige unterschiedliche Varianten.

Hinweise auf Nutzungsbedingungen

Angaben zu Nutzungsbedingungen liegen typischerweise als schriftlicher Link der OnlineResource eines Dienstes bei. In manchen Fällen wird in das Kartenbild eines WMS eine URL eingebrannt, die auf die Nutzungsbdingungen und das Copyright verweisen.

Des weiteren können Nutzungsbedingungen auch in unterschiedlichen Feldern der OGC WMS Capability Dokumentes hinterlegt werden. Teilweise führt das dazu, dass die entsprechenden Dokumente nicht mehr standardkonform sind. Die meisten Anwendungen ignorieren das glücklicherweise und zeigen die Dienste dennoch korrekt an.

Beispiele

Bitte beachten Sie, dass die hier gezeigten Beispiele leidglich eine willkürliche Auswahl darstellen. Die hier hinterlegten Nutzungsbedingungen können sich auch praktisch jederzeit ändern.

Landesvermessungsamt NRW

OnlineResource http://www.geoserver.nrw.de:80/GeoOgcWms1.3/servlet/TK100 (2008-03-06)

<Abstract>

Nutzungsbedingungen: Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Landesvermessungsamt NRW. Die Nutzung ist bis auf Widerruf kostenfrei. Der Nutzer muss sich vor jeder Nutzung beim Landesvermessungsamt NRW identifizieren und seine spezielle Nutzung mit Angabe des Verwendungszwecks und Umfang der Nutzung anmelden (Kontaktmöglichkeiten zum Landesvermessungsamt NRW siehe unten). Die Nutzung ist ausschließlich für Testzwecke und im Rahmen von GDI-Projekten zulässig; die Nutzung für kommerzielle Anwendungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch das Landesvermessungsamt NRW nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, einen deutlichen Copyright-Hinweis auf das Landesvermessungsamt NRW als Dateneigentümer bei Visualisierungen jeder Art anzubringen.

<Abstract>

<Fees>none</Fees>

<AccessConstraints>none</AccessConstraints>

Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB)

OnlineResource http://isk.geobasis-bb.de/ows/dnm.php?

<Fees>

siehe Zugriffsbedingungen, für kommerzielle Nutzung auf Anfrage

</Fees>

...

<AccessConstraints>

Die Nutzung der von der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) bereitgestellten Dienste (im Folgenden Geoservices genannt) erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt ihrer Leistung gültigen Bedingungen für die Nutzung digitaler topographischer Daten der Landesvermessung (http://www.geobasis-bb.de/GeoPortal1/pdf/nubed-digital.pdf).

In Abhängigkeit des Nutzungszwecks erlaubt die LGB die entgeltfreie oder entgeltpflichtige Nutzung der Geoservices. Entgeltfreie Nutzungen unterliegen folgenden Einschränkungen: Keine Nutzung für kommerzielle Zwecke; Keine Hotline-Verbindung; Vorbehalt der fristlosen Einstellung der Geoservices ohne Angabe von Gründen.

Die LGB besitzt alle Rechte an den von ihr bereitgestellten Geoservices. Insbesondere besitzt sie die Schutzrechte an den Ergebnissen der Landesvermessung nach dem Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (VermLiegG) sowie die Urheberrechte an den Datenbankwerken (§4 UrhG) und die Rechte als Datenbankhersteller (§87a ff. UrhG).

Jede Nutzung der Geoservices durch Umarbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Präsentation im Internet oder auf sonstige Weise, die über die Bedingungen für die Nutzung digitaler topographischer Daten der Landesvermessung (http://www.geobasis-bb.de/GeoPortal1/pdf/nubed-digital.pdf) hinausgeht, ist daher nur mit schriftlicher Einwilligung der LGB zulässig.

Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit nach §25 VermLiegG mit Bußgeld geahndet bzw. sind nach §106 und 108 UrhG mit Strafe bedroht.

</AccessConstraints>

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